Steuertipp 13: Bewerbungskosten können in der Anlage N als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden. Es sind u.a. die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch mit 0,30 € pro gefahrenem km sowie die Kosten für Porto, Telefonkosten, Passbilder und Bewerbungsmappen abzugsfähig. Sind Belege nicht mehr vollständig vorhanden, können die Aufwendungen in der Steuererklärung auch mit Pauschalbeträgen glaubhaft gemacht werden.
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