Einnahme- Überschussrechnung

  STEUERRATGEBER - Der Jahresabschluss nach der Einnahme- Überschussrechnung


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Die Einnahme- Überschussrechnung (§ 4 EStG)

Die Einnahme- Überschussrechnung ist eine Vereinfachung für Unternehmen deren Umsatz und Gewinn eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Firmen welche die Einnahme- Überschussrechnung abgeben dürfen, müssen keine Buchhaltung führen und keine Bilanz erstellen.

Es genügt, wenn die Unternehmen die eine Einnahme- Überschussrechnung beim Finanzamt einreichen müssen, die Einnahmen und Ausgaben (z.B. in Excel) auflisten und daraus den Gewinn ermitteln, deshalb wird diese Art des Jahresabschluss Einnahme- Überschussrechnung genannt.

Die Finanzverwaltung hat mit der Einnahme- Überschussrechnung damit kleineren Unternehmen die Möglichkeit gegeben ihren Jahresabschluss auch ohne teure Software und ohne die Hilfe eines Steuerberaters erstellen zu können. Deshalb sollten Unternehmen überprüfen ob für sie die Möglichkeit besteht, den Jahresabschluss anhand der Einnahme- Überschussrechnung erstellen zu können, damit lassen sich für das Unternehmen erhebliche Kosten sparen.

Eine günstige Steuersoftware für die Erstellung der Einnahme- Überschussrechnung erhalten Sie bei Steuertipps.

 

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