VOB

  Lexikon Hausbau - VOB


S T E U E R T I P P S

L E X I K O N  H A U S B A U

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ein Vertragsregelwerk, mit dem die allgemeinen Rechtsvorschriften (Werkvertragsrecht des BGB) auf die besonderen Anforderungen des Bauwesens angepasst wurden. Die VOB ist jedoch kein Gesetz, sondern muss als Vertragsbestandteil zwischen Bauherr und Handwerker vereinbart werden.

  • VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, regelt das Verfahren für die Vergabe von Bauleistungen
  • VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, regelt Art und Umfang der Leistungen, Vergütung, Ausführung und Haftung etc.
  • VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, enthalten genaue Angaben über Stoffe und Bauteile, Ausführung, Nebenleistungen, Aufmass und Abrechnung der einzelnen Gewerke.
     

 

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