Grundstückskauf
Der Grundstückskauf vollzieht sich in drei Phasen:
- notarielle Beurkundung des Kaufvertrages
- Eintragung der Auflassungsvormerkung (notarielle Einigungserklärung von Käufer und Käufer über den Eigentumsübergang) im Grundbuch
- Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch.
|