Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftliches Eigentum an einer Wohnanlage aus Eigentumswohnungen. Dazu gehört das Grundstück, alle Gebäudeteile, die für Bestand oder Sicherheit notwendig sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Gemeinschaftseigentum ist alles, was nicht Sondereigentum ist.
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