Erschließungskosten

  Lexikon Hausbau - Erschließungskosten


S T E U E R T I P P S

L E X I K O N  H A U S B A U

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erschließungskosten

Wenn ein Grundstück bebaut werden soll, muss seine Erschließung sichergestellt sein, das heißt es muss an das öffentliche Straßennetz und die Abwasserbeseitigung angeschlossen und mit Elektrizität, Wasser ggf. auch gas versorgt werden. Für die Errichtung der dazu erforderlichen Anlagen stellt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer Erschließungskosten oder Anliegergebühren in Rechnung. Üblich sind Abschlagszahlungen auf die Erschließungskosten vor Beginn der Arbeiten. Es können folgende Kosten anfallen:

  • für die öffentliche Erschließung
  • anteilige Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften und Kosten aufgrund öffentlich – rechtlicher Verträge für die Beschaffung oder den Erwerb der Erschließungsflächen durch den Träger der öffentlichen Erschließung, die Herstellung, Änderung und den Anschluss an gemeinschaftlich genutzte technische Anlagen, zum Beispiel zur Ableitung von Abwasser oder zur Versorgung mit Wasser, Wärme, Strom und Telekommunikation sowie die erstmalige Herstellung oder den Ausbau öffentlicher Verkehrsflächen, Grünflächen und sonstiger Freiflächen für öffentliche Nutzung
  • für die nichtöffentliche Erschließung
  • Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne öffentlich- rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung hergestellt oder ergänzt werden mit dem Ziel, sie später der Allgemeinheit zum Gebrauch zu übertragen.
     

 

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