Gewährleistung Hausbau

  Lexikon Hausbau - Gewährleistung Hausbau


S T E U E R T I P P S

L E X I K O N  H A U S B A U

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewährleistung

Mängelhaftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Sie beginnt mit der Abnahme der Bauleistung und beträgt

  • nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) fünf Jahre
  • nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) für Bauwerke vier Jahre
  • für Arbeiten an einem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile einer Feuerungsanlage zwei Jahre.
  • Innerhalb der Gewährleistungsfrist steht der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erfüllung seiner Leistung ein und haftet für Mängel. Allerdings muss der Bauherr bei Gewährleistung nach dem BGB ggf. seinen Anspruch gerichtlich einklagen, während nach der VOB innerhalb der Gewährleistungsfrist eine schriftliche Aufforderung ausreicht.

 

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