Brandschutztüre

  Lexikon Hausbau - Brandschutztüre


S T E U E R T I P P S

L E X I K O N  H A U S B A U

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brandschutztüren

Als Holz oder Stahltüren, mit vorgeschriebenen Dicken, Versteifungen und Füllungen. Auch die Anzahl der Bänder und die Art der Beschläge sind vorgeschrieben. Die Tür muss selbsttätig schließen.

Türen mit nachgewiesener Feuerwiderstandsdauer tragen ein Typenschild mit bauaufsichtlicher Zulassung.

Sie werden unterschieden nach Feuerwiderstandsklassen:

  • T30 (Feuerhemmende Türen) mit mindestens 30 Minuten Feuerwiderstand sind vorgeschrieben im Ölkeller, Heizungskeller und als Bodenraumabschluss
  • T90 (Feuerbeständige Türen) mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand sind vorgeschrieben in Brandwanddurchbrüchen, zum Beispiel zwischen Garage und Wohnhaus. Eine T90- Tür kann darüber hinaus in allen Einsatzbereichen der T30- Türen verwendet werden.
     

 

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