Deutschlands ältestes Strandaccessoire im Garten des Nachbarn - Dachwohnung - Urheberrechte bei der Pressemitteilung

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Deutschlands ältestes Strandaccessoire im Garten des Nachbarn

125 Jahre Jubiläum. Ein wahrlich langer Zeitraum, den die Strandkorbherstellung hier aufweisen kann. Längst findet sich Deutschland beliebtestes Strandaccessiore im Garten des Nachbarn wieder. Kaum ein Freizeitmöbelstück wurde so zahlreich verkauft und fand solch’ großen Anklang beim Konsumenten, wie der Strandkorb. Ob in blau-weiß-gestreift und mit doppeltem Sitz, etliche Varianten dieser populären Sitzmöglichkeit sind vorhanden. Dabei wird sowohl ein Augenmerk auf die Pragmatik , d.h. die Schattenmarkise oder die Wahl eines niederschlagsbeständigen Stoffes als auch auf den persönlichen Luxus, z.B. in der Wahl der Polsterung, des Stoffbezugs oder zusätzlichen Details gelegt. Nicht zu letzt aufgrund dieses hohen Komforts fällen immer mehr LiebhaberInnen des Strandkorbes die Entscheidung, dieses einzigartige Accessoire in die eigene Gartengestaltung zu involvieren.

 

 

Hilfe, der Sommer kommt! Dachgeschosswohnung, was nun?

Fast alle Wohnungen oder Zimmer unter dem Dach haben eins gemeinsam: Sie heizen sich im Sommer unheimlich stark auf, was ein Bewohnen fast unmöglich macht. Wer weder Rollo, noch Jalousie mag, sollte es einmal mit Sonnenschutzfolie versuchen. Diese besondere Folie wird einfach innen oder außen an den sonnenzugewandten Fenstern angeklebt, was ganz leicht selbst gemacht werden kann. Handwerker sind hierzu absolut nicht notwendig. Schon in der Anschaffung ist die Sonnenschutzfolie sehr günstig, was durch die extrem lange Haltbarkeit noch verstärkt wird. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, so z. B. helle oder dunkle Sonnenschutzfolie oder sogar teflonbeschichtete, die durch die besondere Beschichtung kaum verschmutzt werden. Selbstverständlich ist die Sonnenschutzfolie für jeden Bereich einsetzbar. Vor Anschaffung ist eine ausführliche Beratung empfehlenswert.

 

 

Urheberrechte bei der Pressemitteilung

Grundsätzlich unterliegt die Pressemitteilung, wie alle schriftlich verfassten Werke, dem Urheberrecht. Sie können allerdings, sofern keine entsprechenden Lizenzregelungen vereinbart wurden, von der Presse veröffentlicht werden. Dies ergibt sich aus einer sogenannten konkludenten Einwilligung des Verfassers. Diese Einwilligung ergeht also stillschweigend und das entsprechende Dokument, also der journalistische Text, wird unter Hinweis auf die Quellenangabe veröffentlicht. Die Pressemeldung kann seitens der Autoren auch unter verschiedene freiere Lizenzmodelle gestellt werden, damit eine über die journalistische Mitteilung hinausgehende Nutzung bewirkt werden kann. Der Text einer Pressemitteilung ist zum Zwecke der Veröffentlichung verfasst, muss also mit entsprechenden Lizenzen versehen sein, um für die weitere Nutzung freigegeben zu sein.