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  STEUERRATGEBER - häusliches Arbeitszimmer - Entscheidungen zum Thema häusliches Arbeitszimmer


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Häusliches Arbeitszimmer: Kosten für Telearbeitsplatz können vollständig abziehbar sein

Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals mit der Frage befasst, ob Kosten für das Einrichten eines häuslichen Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer fallen und somit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Im Streitfall hatte sich ein Versicherungsmathematiker aufgrund einer Betriebsvereinbarung einen häuslichen Telearbeitsplatz eingerichtet. Sein Arbeitgeber reduzierte gleichzeitig die betrieblichen Büroflächen und Schreibtische und stellte die Technik des Telearbeitsplatzes zur Verfügung. Der Arbeitnehmer musste zu Hause zahlreiche Schutzmaßnahmen treffen. Die Kosten für das Einrichten des Telearbeitsplatzes waren schon deshalb unbeschränkt abziehbar, weil sich dort der Betätigungsmittelpunkt des Arbeitnehmers befand. Seine gesamten Arbeitsleistungen waren in qualitativer Hinsicht an allen fünf Arbeitstagen gleichartig und gleichwertig; an drei Wochentagen arbeitete er zu Hause.

Offen bleibt, ob die für ein häusliches Arbeitszimmer geltenden Abzugsbeschränkungen ohne weiteres auf Kosten eines Arbeitnehmers für einen Telearbeitsplatz übertragbar sind. Bei einzelnen Formen der Telearbeit (als Tätigkeit an einem dezentralisierten, externen bzw. örtlich ausgelagerten Arbeitsplatz) könnten die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers der Anwendung der Abzugsbeschränkungen entgegenstehen.

Im Übrigen betont der BFH nochmals: Ob und in welchem Umfang die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sind, hängt von den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit ab. Ob die beabsichtigte berufliche Nutzung im Jahr des Aufwands bereits begonnen hat, ist unerheblich.

Hinweis: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer werden ab 2007 nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuermindern zu berücksichtigen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

 

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