d. Haushaltsführung 2

  STEUERRATGEBER - Doppelte Haushaltsführung - Entscheidungen zum Thema doppelte Haushaltsführung


S T E U E R T I P P S


 

A K T U E L L E
R E C H T S P R E C H U N G

A R T I K E L




S O N S T I G E S

 


 

Zweitwohnungssteuer: Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung eines Ehegatten

Immer mehr Städte haben in den letzten Jahren versucht, ihre Einnahmen durch eine sog. Zweitwohnungssteuer aufzubessern. Als (steuerpflichtige) Zweitwohnung wurde jede Wohnung angesehen, die dem Eigentümer oder Mieter neben der Hauptwohnung dient.

Bisher war umstritten, ob die Zweitwohnungssteuer auch bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung verheirateter Arbeitnehmer erhoben werden durfte.

Zwei Arbeitnehmer zogen vor das Bundesverfassungsgericht. Beide hatten an ihrem Beschäftigungsort in Hannover bzw. Dortmund eine Wohnung gemietet, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. An den Wochenenden und den freien Tagen wohnte jeder in seiner ehelichen Wohnung an einem anderen Ort. Die Städte Hannover und Dortmund erhoben für die Zweitwohnungen am Arbeitsplatz Zweitwohnungssteuer. Die Karlsruher Richter sehen darin einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Schutzes von Ehe und Familie. Die Zweitwohnungsteuer stellt daher eine ungerechtfertigte, besondere finanzielle Belastung des ehelichen Zusammenlebens dar.

 

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