Fettabsaugung Krankheitskosten

  Krankheitskosten Kosten Fettabsaugung außergewöhnliche Belastungen Abziehbar


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Kosten einer Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastungen?

Krankheitskosten, die die Krankenversicherung nicht trägt, können Sie im Regelfall im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Bei manchen ärztlichen Maßnahmen steht nicht eindeutig fest, ob sie zur Heilung oder Linderung einer Krankheit erforderlich sind. Hier sind die Kosten laut Bundesfinanzhof allerdings nur dann als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die medizinische Indikation vor der Behandlung durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen wurde.

Die Richter gehen davon aus, dass Operationen - z.B. zur Fettabsaugung oder zur Behandlung herabgesunkener Augenlider - häufig nur aus kosmetischen Gründen durchgeführt werden. Daher sei es dem Betroffenen zuzumuten, fachlichen Rat einzuholen, unter welchen Voraussetzungen die Kosten solcher Operationen steuerlich berücksichtigt werden. Im Streitfall minderten die Kosten von ca. 7.500 EUR die Steuerlast nicht, weil die Patientin kein solches amtsärztliches Gutachten vorlegen konnte. Ein nachträglich eingeholtes Gutachten erkennen die Finanzämter nicht an!

 

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