Eine Hausversicherung für das Firmengebäude ist zu 100 % als Ausgabe Steuer mindernd zu berücksichtigen. Die Versicherung für ein Firmenfahrzeug ist ebenso vollständig als Betriebsausgabe anzurechnen und mindert den Gewinn zu 100%. Lediglich der Eigenverbrauch wird im Rahmen der Erstellung des Jahresabschluss von den Gesamtkosten, der einzelnen Betriebsvermögen abgezogen, der sich Gewinn erhöhend auswirkt. Wenn z.B. der Geschäftsführer einen Firmen Pkw auch für Privatfahrten verwendet, wird dieser Anteil als geltwerter Eigenverbrauch angenommen und erhöht den Gewinn um den Anteil der Privatnutzung.
Etwas schwieriger bei der Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen wird es bei Privatpersonen die Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung wenn möglich alle Versicherungsbeiträge Steuer mindernd angeben möchten. Im deutschen Steuerrecht ist es so, das Versicherungsbeiträge wie Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) nur begrenzt als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung Berücksichtigung Finden. Die Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen für die Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns in dem Veranlagungsjahr, in dem die Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden sollen. Allerdings wird dieser Betrag vom Finanzamt von Amtswegen ermittelt und ist vom Steuerpflichtigen nicht extra zu Berechnen.
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